Satzung - Förderverein Stadtbibliothek Nidda e.V.

Förderverein Stadtbibliothek Nidda e.V.
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Vereinssatzung

 
 
Förderverein Stadtbibliothek Nidda

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein trägt den Namen „Förderverein Stadtbibliothek Nidda“
2. Der Verein hat seinen Sitz in Nidda
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Gründungsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31.12.2016
4. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und erhält danach den Zusatz e.V.

§ 2 Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung, Erziehung und Kultur durch ideelle und finanzielle Unterstützung der Stadtbibliothek in ihrem bildungspolitischen und kulturellen Auftrag. Dies geschieht insbesondere durch:
a. eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit um die Stadtbibliothek stärker im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu verankern,
b. geeignete Maßnahmen um Kinder und Jugendliche für die Benutzung der Stadtbibliothek zu interessieren.
c. finanzielle und ideelle Förderung zum Erhalt und zur Verbesserung des Leistungsstandards der Stadtbibliothek
d. Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen
3. Der Verein nimmt keinen Einfluss auf den Aufbau des Medienbestandes, sondern sieht seine Aufgabe ausschließlich in der ideellen und materiellen Förderung der Stadtbibliothek.
4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus den Vereinsmitteln.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person und Körperschaft des öffentlichen Rechts werden.
2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand.
3. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft einer natürlichen Person endet durch Austritt oder Tod.
2. Die Mitgliedschaft bei juristischen Personen endet durch Austritt oder durch Erlöschen der juristischen Person.
3. Die Mitgliedschaft kann nur schriftlich gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf des Kalenderjahres gekündigt werden.
4. Bei vereinsschädigendem Verhalten kann das Mitglied durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitglieder sind verpflichtet die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.
2. Die Mitglieder haben Anspruch auf Unterrichtung über die Tätigkeit des Vereins und die Verwendung der Mittel.
3. Die Mitglieder sind berechtigt an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags- und Stimmrechtes an Mitgliederversammlungen teilzunehmen.
4. Die Mitglieder haben den festgelegten Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Für das Jahr der Vereinsgründung ist der Betrag in voller Höhe zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich im Voraus durch Lastschrifteinzug erhoben.

§ 6 Mittel des Vereins

1. Die Mittel des Vereins werden aufgebracht:
a. durch Mitgliedsbeiträge
b. durch Spenden
c. durch Einnahmen aus Veranstaltungen
2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind
a. Die Mitgliederversammlung
b. Der Vorstand

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie findet einmal jährlich statt.
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a. Wahl der Mitglieder des Vorstands
b. Wahl zweier Kassenprüfer
c. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
d. Entgegennahme des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstands
e. Änderung der Satzung
f. Auflösung des Vereins
2. Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens 2 Wochen und unter Bekanntmachung der Tagesordnung schriftlich einzuberufen.
3. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig der Anzahl der anwesenden Personen grundsätzlich beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Personen gefasst. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen der Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten.
4. Anträge zur Mitgliederversammlung können von jedem Mitglied und vom Vorstand gestellt werden. Sie müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich und mit Begründung beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
5. Dem Antrag eines Mitgliedes auf geheime Abstimmung muss entsprochen werden.
6. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Einberufung von einem Viertel aller stimmberechtigen Vereinsmitglieder unter Angabe eines Grundes gegenüber dem Vorstand schriftlich verlangt wird. Zur Einladung findet Absatz 2 entsprechend Anwendung.
7. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Dieses ist von dem 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, dem Protokollführer und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterschreiben.

§ 9 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus:
a. 1. Vorsitzender
b. stellvertretender Vorsitzender
c. Schriftführer
d. Kassierer
e. 5 Beisitzer
2. Der Vorstand wird durch den 1. Vorsitzenden zu seinen Sitzungen einberufen. Die Einladung soll zwei Wochen vorher unter Angabe des Ortes, der Zeit und der Tagesordnung erfolgen.
3. Der Vorstand kann zu seinen Sitzungen Dritte einladen, insbesondere Vertreter der Stadtbibliothek. Diese haben eine beratende Funktion ohne stimmberechtigt zu sein.
4. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere die Verwendung und Verwaltung des Vereinsvermögens.
5. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters.
6. Über die Sitzungsbeschlüsse ist ein Protokoll zu führen, welches vom Schriftführer unterschrieben wird.

§ 10 Wahlen

Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung. Auf Antrag durch die Mitgliederversammlung ist eine offene Abstimmung möglich. Bis zur Neuwahl bleibt der Vorstand im Amt. Eine Wiederwahl ist möglich.

§ 11 Vertretung des Vereins

1. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder ist einzeln vertretungsberechtigt.
2. Im Innenverhältnis gilt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden diesen vertritt.

§ 12 Kassenprüfer

Die Kassenprüfer werden durch die Mitgliederversammlung für eine Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie überprüfen die Kassengeschäfte auf ihre Richtigkeit. Die Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. Über das Ergebnis ist in der Mitgliederversammlung zu berichten

§ 13 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
2. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung erfolgt namentlich.
3. Für den Fall der Auflösung bestellt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, die die Geschäfte des Vereins abwickeln.
4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Nidda, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat, insbesondere zur Unterstützung der Ausstattung der Stadtbibliothek.

Nidda, 3. November 2016

Gründungsversammlung am 03. November 2016 um 19.30 Uhr
Gründungsmitglieder
Name und Anschrift                                           Unterschrift
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